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Kostenübernahme

Da ich über eine Ausbildung "Medizinisches Basiswissen" verfüge und jährlich ein Pflichtpensum an Weiterbildungsstunden nachweise, können die Kosten für die Kunsttherapie über die Zusatzversicherung nach Reglement der Krankenkasse abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang sich diese beteiligt.

Kosten:

Sitzung à 1 - 1 1/2 h, Stundensatz 120.- CHF, inkl. Material
offenes Atelier, 50.- CHF/3h, inkl. Material


Eine Kasse verlangt ein ärztliches Zuweisung. Sie können das Formular hier herunter laden:
zuweisung.pdf [69 KB]